close
loading
Intranet
overlay
header

Direktvermarktung von Fleisch

Agrar.Projekt.Verein / Bernhard Bergmann

Vermarktungsmöglichkeiten
Fleisch von Nutztieren und von Wild kann vom Tierhalter vermarktet werden. Möglich ist die Vermarktung von Schlachtkörper im Ganzen oder halbiert, von Fleisch in Teilstücken oder küchenfertig geschnitten und von sämtlichen Verarbeitungserzeugnisse. Bei den Bezeichnungen und Rezepturen ist der Lebensmittelcodex Kapitel B14 zu berücksichtigen. Die Schlachtung und Verarbeitung kann im Lohnverfahren erfolgen. Es ist nicht erlaubt Tiere, die nicht am Betrieb aufgezogen oder gemästet oder zumindest zu einem wesentlichen Anteil selbst gemästet wurden, zu schlachten und/oder zu verarbeiten und als eigenes Fleisch oder Fleischerzeugnis zu vermarkten.

Einstufung als Urprodukt
Fleisch von Nutztieren und von Wild (auch gerupft, abgezogen, im Ganzen, halbiert, bei Rindern auch gefünftelt) ist als Urprodukt eingestuft (entscheidend für Steuer und Sozialversicherung).

Kennzeichnung
Zur richtigen Kennzeichnung von frischem Fleisch und Fleischerzeugnisse stehen Musteretiketten zur Verfügung. Weitere Informationen ...

Zulassungspflichten
Für die Schlachtung von Tieren (Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Strauße, Farmwild) ist immer eine Zulassung im Sinne des Hygienerechts erforderlich. Weitere Informationen ...

Frischfleisch
Die Qualität von Frischfleisch steht in engem Zusammenhang mit Rasse, Fütterung, Haltung, Schlachtung, Kühlung und Reifung. Wer qualitativ hochwertiges Fleisch produzieren und als solches vermarkten möchte, muss sich gründlich mit allen wichtigen Einflussfaktoren beschäftigen. Qualität entsteht nicht zufällig.

Konsumenteninformation
Konsumenten, die bewusst Fleisch direkt beim Bauern einkaufen, legen großen Wert auf hohe Qualität und gute Beratung. Viele dieser Konsumenten sind sehr interessiert an aktuellen Themen wie Tierschutz, Tierhaltung und Kennzeichnung und wollen darüber hinaus von der richtigen Lagerung bis zur optimalen Zubereitung der Produkte gut beraten und informiert werden.

Hygieneanforderungen für die Direktvermarktung von Fleisch
Zur Umsetzung der Hygieneanforderungen gibt es speziell für Fleischdirektvermarkter, ein Handbuch zur Eigenkontrolle. Dieses Handbuch umfasst alle wichtigen Anforderungen bezügliche Räume, Ausstattung, Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Arbeitshygiene, Untersuchungspflichten, Aufzeichnungspflichten und Gesundheit und es basiert auf der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Leitlinie für die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd. Jeder Fleischdirektvermarkter soll dieses Handbuch entsprechend der Ausführungen am eigenen Betrieb ausfüllen und allenfalls für Kontrollen griffbereit haben.

Die Handbücher sind auch bei den Landes-Landwirtschaftskammern erhältlich.


Passwort vergessen?