Kräuterproduzenten können ihre Erzeugnisse als Pflanze, frisch oder getrocknet, als Gewürz bzw. Gewürzmischung oder als Tee vermarkten. Wichtig bei der Vermarktung und insbesondere bei der richtigen Kennzeichnung ist die Abgrenzung zwischen Kräutern/Gewürzen und Heilkräutern. Auf die richtige Kennzeichnung und die korrekte Bewerbung der Produkte muss ganz besonders geachtet werden.
⇒ Krankheitsbezogene Angaben, wie beispielsweise „schützt vor Schlafstörungen“ und gesundheitsbezogene Angaben, wie zum Beispiel „stärkt Herz und Niere“ sind verboten!
Sollen diesbezügliche Angaben gemacht werden, so müssen diese durch die Listen nach Art. 13 und 14 der EU Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zugelassen sein.